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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Fondsvermögensverwaltung

Mit der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten („Offenlegungsverordnung“) will die Europäische Union (EU) die Transparenz im Finanzsektor erhöhen.

Finanzmarktteilnehmende müssen seit dem 10. März 2021 unterschiedliche Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen, die sowohl das Unternehmen selbst als auch dessen Produkte betreffen. Dazu zählen unter anderem Nachhaltigkeitsrisiken und der Umgang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Der Produktanbieter hat die Investitionsentscheidungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen auf die Union Investment Management GmbH (nachfolgend: die Gesellschaft) ausgelagert. Für diese Investitionsentscheidungen gelten folgende Strategien.

Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition des Portfolios haben könnten.

Nachhaltigkeitsrisiken sind Bestandteil der bereits bekannten Risikoarten wie beispielsweise Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko und können die Wesentlichkeit dieser Risiken beeinflussen.

I. Investitionsentscheidungen

Investitionsentscheidungen werden bei Union Investment auf Basis eines fundamentalen Researchprozesses getroffen. Dabei ist auch das Prinzip der ESG-Integration bei allen Investitionsentscheidungen verankert. Unter ESG-Integration versteht man die systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in den wesentlichen Schritten des Investmentprozesses. Nachhaltigkeitsfaktoren sind dabei unter anderem Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren in den fundamentalen Researchprozess wird bei Union Investment grundsätzlich über ein ESG Committee sichergestellt. Es behandelt unter anderem spezielle Unternehmen, Sektoren und Länder, die aufgrund konkreter Geschehnisse und/oder struktureller Trends unter Nachhaltigkeitsaspekten für Risiko-, Ertrags- und Bewertungsüberlegungen von besonderer Relevanz sind. Das Committee gibt bindende Investmentsignale und Empfehlungen mit Relevanz für alle betroffenen Assetklassen und alle Portfoliomanagerinnen und -manager.

Die Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren in den fundamentalen Researchprozess erfolgt sowohl bei der Auswahl von Fonds für ein Portfolio im Rahmen der Fondsvermögensverwaltung als auch bei Anlageentscheidungen innerhalb der von Union Investment verwalteten Fonds.

II. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen

Nachhaltigkeitsanalystinnen und -analysten und Portfoliomanagerinnen und -manager analysieren die wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken für eine entsprechende Branche bzw. Assetklasse und erweitern damit die klassische Fundamentalanalyse um finanziell relevante Nachhaltigkeitsrisiken.

Die Ergebnisse der ESG-Analyse und einzelne Nachhaltigkeitsfaktoren werden dokumentiert. Die Portfoliomanagerinnen und -manager von Union Investment greifen auf diese Dokumentation zu und können die Nachhaltigkeitsrisiken von Portfolios einsehen, messen und ihren Investitionsentscheidungen zu Grunde legen.

Um Nachhaltigkeitsrisiken zu verringern, sucht das Portfoliomanagement den konstruktiven Dialog mit den Emittenten, in die investiert wird. Ziel ist es, aktiv Einfluss auf Emittenten in Bezug auf Chancen und Risiken zu nehmen, die in Verbindung mit Nachhaltigkeitsfaktoren stehen können.

III. Auswirkungen auf die Rendite

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren kann langfristig einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung einer Investition haben. Emittenten mit mangelhaften Nachhaltigkeitsstandards können anfälliger für Ereignis-, Reputations-, Regulierungs-, Klage- und Technologierisiken sein. Diese Risiken im Bereich Nachhaltigkeit können unter anderem Auswirkungen auf das operative Geschäft, auf den Marken- bzw. Unternehmenswert und auf das Fortbestehen der Unternehmung oder der Investition haben. Das Eintreten dieser Risiken kann zu einer negativen Bewertung der Investition führen, die wiederum Auswirkungen auf die Rendite des Fonds haben kann. Diese Auswirkungen können ihrerseits die Wertentwicklung eines Portfolios einer Fondsvermögensverwaltung beeinflussen.

Änderungsverzeichnis

10.03.2021: Initiale Veröffentlichung

04.05.2026: Anpassungen wegen neuer Firmierung

30.06.2026: Optimierung von Formulierungen und Konkretisierung der Gesellschaft

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact)

Als Teil der FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken ist Union Investment durch die genossenschaftlichen Prinzipien seit jeher zu verantwortlichem Handeln verpflichtet und setzt dies sowohl auf Unternehmensebene als auch im Kerngeschäft, dem Fondsmanagement sowie der Fondsvermögensverwaltung um. Nachhaltigkeit ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil des Selbstverständnisses von Union Investment. Um diesem Selbstverständnis gerecht zu werden, ist die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei Investitionsentscheidungen fest verankert.

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Statement on principal adverse impacts of investment decisions on sustainability factors Summary