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Mann tippt mit Zeigefinger auf Tablet

Ihre Zustimmung ist gefragt!

Worum es geht

Wir entwickeln unsere Dienstleistungen stetig weiter und passen sie regelmäßig an die sich ändernden Marktbedingungen an. Daraus ergeben sich für Sie bestimmte Änderungen, die wir Ihnen übersichtlich zusammengestellt haben. Diese Änderungen werden mit Ihrer Zustimmung am 5. Oktober 2025 wirksam.

  • Es gibt neue EU-Vorgaben für Standard- und Echtzeit-Überweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Daher ändern sich die Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr und bei Firmenkunden auch die „Bedingungen für die Datenfernübertragung (DFÜ)“.
  • Auch weitere Bedingungen und Leistungen im Zahlungsverkehr sowie unser Preis- und Leistungsverzeichnis werden angepasst.
  • Wir haben darüber hinaus die Sicherheitsstandards bei Ihrer Debit- und Kreditkarte verbessert – dafür sind Änderungen in den Vertragsunterlagen nötig.

Warum Ihre Zustimmung notwendig ist

Die Änderungen sind rechtlich erforderlich und unsere überarbeiteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sehen vor, dass alle Kunden aktiv zustimmen müssen. Nur so können die Änderungen für Sie gültig werden.

Bitte prüfen Sie das Änderungsangebot sorgfältig. Sie finden es in Ihrem Anschreiben – per QR-Code oder über die dort angegebene Internetadresse zum Download. Einige Kunden haben die Unterlagen auch ausgedruckt per Post erhalten.

Wir danken Ihnen, dass Sie uns Ihr Vertrauen weiterhin schenken.

 

Häufige Fragen und Antworten

Gibt es ein Formular, das ich unterschreiben kann?

Ihre Zustimmung erfolgt entweder über den individualisierten QR-Code oder über das Zustimmungsformular, das Sie von uns per Post erhalten haben. Bei Problemen können Sie sich auch gerne persönlich an uns wenden.

Bis wann muss ich zustimmen?
So bald wie möglich. Damit wir gemeinsam Rechtssicherheit schaffen und unsere Leistungen wie gewohnt fortsetzen können, jedoch spätestens bis 5. Oktober 2025.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?
Wir arbeiten mit einheitlichen Vertragsgrundlagen für alle Kunden. Wenn Sie nicht zustimmen, behalten wir uns vor, Teile der Geschäftsbeziehung zu kündigen oder bestimmte Leistungen (z. B. die Überweisungsfunktion) einzuschränken.

Kann auch ein Betreuer für mich zustimmen?
Ja. Ein gesetzlicher Vertreter darf die Zustimmung stellvertretend erteilen.

Muss ich zu Bedingungen zustimmen für Produkte, die ich nicht nutze?
Ja. Viele Änderungen sind gesetzlich vorgeschrieben und betreffen alle unsere Kunden. Auch wenn Sie ein Produkt wie eine Kreditkarte oder Online-Banking aktuell nicht nutzen, gehören die zugehörigen Bedingungen zu unserer Vertragsbasis.

Mein Link oder QR-Code funktioniert nicht. Was tun?
Möglicherweise blockieren Browser oder Sicherheitsprogramme den Zugriff. Versuchen Sie einen anderen Browser (z. B. Edge, Chrome oder Firefox). Alternativ können Sie telefonisch zustimmen oder persönlich in einer Filiale bzw. über Ihren Berater.

Wie kann ich Sie bei weiteren Fragen kontaktieren?

Per E-Mail an service@raiba-suedhardt.de oder unter Telefon 07245 84-0. Ihr persönlicher Berater steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung.