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Steuererklärung 2025 – Fristen und Informationen

Auch in diesem Jahr steht für viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wieder die Steuererklärung an. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens haben sie bereits seit dem Jahr 2018 mehr Zeit für die Abgabe. Seitdem gilt nicht mehr der 31. Mai als Stichtag, sondern der 31. Juli. Hier erfahren Sie, welche Ausnahmen es gibt, wie Sie eine Fristverlängerung beantragen und welche Termine nach Abgabe Ihrer Steuererklärung gelten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Abgabefrist 2025: Ihre Steuererklärung für das Jahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingehen, mit steuerlicher Beratung haben Sie Zeit bis 2. März 2027.
  • Freiwillige Abgabe lohnt sich: Wer keine Abgabepflicht hat, kann sich durch freiwillige Erklärungen der letzten vier Jahre eine Steuererstattung sichern. Abgabefrist für 2025 ist der 31. Dezember 2029.
  • Verspätung wird teuer: Bei Abgabe nach dem 31. Juli 2026 fällt in der Regel ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat an.

Steuererklärung: Abgabefristen

Sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, haben Sie dafür bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit.

Für das Steuerjahr 2025 ist der letztmögliche Abgabetermin somit Freitag, der 31. Juli 2026.

Lassen Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erledigen, verlängert sich die Abgabefrist für das Steuerjahr 2025 automatisch bis zum 2. März 2027 (da der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist).

Illustration eines genehmigten Dokuments: Ein Blatt Papier mit einem orangefarbenen Häkchen in einem blauen Kreis


Fristen für freiwillige Steuererklärungen

Die meisten Arbeitnehmenden haben die Wahl, ob sie eine Steuererklärung einreichen oder nicht. Doch die freiwillige Abgabe kann sich lohnen: Gerade bei hohen Fahrtkosten, außergewöhnlichen Belastungen oder Ausgaben zur Kinderbetreuung ist eine Steuererstattung sehr wahrscheinlich.

Für die freiwillige Steuererklärung gilt eine Frist von vier Jahren. Daraus ergeben sich folgende Abgabetermine:

Freiwillige Steuererklärung fürAbgabe bis

2022

 

31. Dezember 2026
2023

31. Dezember 2027
2024

31. Dezember 2028
2025

31. Dezember 2029

Fristverlängerung und verspätete Abgabe

Sie schaffen es nicht, die Steuererklärung fristgerecht abzugeben? Dann stellen Sie vor Ablauf der Frist einen Antrag auf Fristverlängerung. Mögliche Gründe sind etwa fehlende Belege, Krankheit oder ein beruflicher Auslandsaufenthalt.

Beachten Sie: Das Finanzamt muss einen Verspätungszuschlag erheben, wenn die Erklärung nicht innerhalb von 22 Monaten nach Ende des Steuerjahres eingeht. Für das Steuerjahr 2025 ist dies ab dem 1. November 2027 der Fall. Der Zuschlag beträgt mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat.

Fristen nach Abgabe der Steuererklärung

Ist Ihre Steuererklärung vollständig und nicht besonders komplex, können Sie etwa sechs Monate nach Abgabe beim Finanzamt nach dem Bearbeitungsstand fragen. Eine elektronische Abgabe beschleunigt meist die Bearbeitung.

Sie müssen Belege nur noch einreichen, wenn das Finanzamt ausdrücklich danach verlangt. Alle anderen Nachweise sollten Sie mindestens ein Jahr lang aufbewahren.

Einspruchsfrist bei Fehlern

Die Einspruchsfrist beginnt drei Tage nach dem Datum auf dem Steuerbescheid und dauert einen Monat. Prüfen Sie den Bescheid daher sofort nach Erhalt.

Entdecken Sie einen Fehler oder haben Sie nachträglich noch Belege gefunden, informieren Sie umgehend Ihr Finanzamt– so kann der Bescheid möglicherweise noch geändert werden.

Steuererklärung – Pflicht oder Kür?

Diese Personengruppen müssen eine Steuererklärung abgeben:

  • Berufstätige Ehepaare mit Steuerklassenkombination,
  • Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende,
  • Bezieher von Nebeneinkünften oder Lohnersatzleistungen in Höhe von über 410 Euro pro Jahr,
  • Eheleute, von denen ein Partner nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird,
  • Steuerpflichtige, die geheiratet oder sich getrennt haben oder die eine Abfindung erhalten haben,
  • Personen mit mehreren Arbeitgebern und Steuerklasse VI,
  • Personen mit Wohnsitz im Ausland und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland und
  • Steuerpflichtige mit Verlustvorträgen aus Vorjahren.

Auch Rentner und Pensionäre sollten prüfen, ob eine Abgabepflicht besteht – insbesondere, wenn sie Versorgungsbezüge aus mehreren Quellen erhalten.

Nützlich: Elektronische Steuererklärung

Um die Abgabe zu erleichtern, bietet die Finanzverwaltung das kostenlose Online-Portal „Mein ELSTER“ an. Dieses ersetzt das frühere Programm „ElsterFormular“ und ermöglicht auch den digitalen Beleg-Upload per App „MeinELSTER+“.

Wer Wert auf zusätzliche Steuerspartipps legt, kann auch kommerzielle Programme wie WISO Steuer, smartsteuer oder SteuerGo nutzen. Viele davon sind bereits ab rund 20 Euro erhältlich.

  • Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung etwa durch einen Steuerberater nicht ersetzen.

Zuletzt aktualisiert am 10. September 2025.