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Steuererklärung für Studierende

Die meisten Studierenden sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Warum sollten sie sich den Papierkram trotzdem antun? Weil auch Studierende mit Rückzahlungen vom Finanzamt rechnen können, für die sich der Aufwand lohnt. Die Steuererklärung für Studierende ist meist schneller erledigt als gedacht. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Steuererklärung lohnt sich für Studierende auch, wenn sie nicht verpflichtet sind, etwa um Studienkosten geltend zu machen oder einen Verlustvortrag für später zu sichern.
  • Sie können Werbungskosten und Sonderausgaben je nach Ausbildungssituation steuerlich absetzen – mit unterschiedlichen Auswirkungen auf Erstattung und Verlustvortrag.
  •  Sie können Pauschalen wie die Werbungskostenpauschale und die Pendlerpauschale auch ohne Belege ansetzen, wenn die tatsächlichen Ausgaben darunter liegen.

Ihre erste Steuererklärung: Das sollten Sie beachten

Wann Sie als Studentin oder Student zur Steuererklärung verpflichtet sind

In vielen Fällen müssen Studierende keine Steuererklärung abgeben – doch es gibt Ausnahmen. Eine Pflicht besteht, wenn

  • Sie selbstständig oder gewerblich tätig sind,
  • Einkünfte aus VermietungVerpachtung oder Kapitalvermögen erzielen, die über 410 Euro liegen und nicht bereits pauschal versteuert wurden,
  • Sie gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern angestellt sind und einer der Jobs über Steuerklasse VI abgerechnet wird oder
  • Sie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld von insgesamt mehr als 410 Euro erhalten haben.

Für das Steuerjahr 2024 gilt die Abgabefrist bis 31. Juli 2025 – bei Unterstützung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sie sich bis 30. April 2026. Bei verspäteter Abgabe können Zuschläge festgesetzt werden.

Gut zu wissen

Wenn Sie 2024 ausschließlich bei einem Arbeitgeber angestellt waren und Ihre steuerpflichtigen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro lagen, sind Sie nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Sie können dies jedoch freiwillig tun – und das lohnt sich häufig. Denn Sie haben bis zu sieben Jahre rückwirkend Zeit, um Studienkosten, Werbungskosten oder Sonderausgaben anzugeben und sich gegebenenfalls zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen. Auch einen Verlustvortrag für spätere Berufsjahre können Sie sich auf diese Weise sichern.

Rechnungen und Quittungen sammeln

Es lohnt sich für Sie als Studentin oder Student, Rechnungen und Belege zu sammeln, die Sie in Ihrer eigenen Steuererklärung entweder als Sonderausgaben oder als Werbungskosten geltend machen können.

Dazu zählen zum Beispiel Belege über Aufwände für

  • Studiengebühren, 
  • Internetanschluss,
  • Schreibmaterial,
  • Bücher,
  • Fahrtkosten,
  • Zinsen für den Studienkredit oder
  • für den Umzug in die Universitätsstadt.

Befindet sich der Lebensmittelpunkt am Studienort, sind Miete und allgemeine Lebenshaltungskosten nicht steuerlich abzugsfähig.

Seit 2017 müssen Belege nicht mehr automatisch mit der Steuererklärung eingereicht werden. Sie sollten die Unterlagen aber sorgfältig aufbewahren – denn das Finanzamt kann bei Rückfragen Nachweise verlangen. Für größere oder besondere Ausgaben wie ein neues Notebook oder einen Sprachkurs empfiehlt es sich, die zugehörigen Rechnungen mehrere Jahre lang aufzubewahren.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wie Rechnungen und Quittungen von zehn auf acht Jahren. Diese Verpflichtung betrifft vor allem Unternehmen und Selbstständige. Für Studierende besteht keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung solcher Unterlagen. Dennoch ist es ratsam, wichtige Belege, insbesondere solche im Zusammenhang mit Studienkosten oder Krediten, freiwillig für bis zu zehn Jahre aufzubewahren, um bei Bedarf entsprechende Nachweise erbringen zu können.

Diese Steuerpauschalen sollten Studierende kennen

Pauschalen sind feste Beträge, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben können, ohne dass Sie dem Finanzamt dafür Belege vorlegen müssen. Sie vereinfachen die Steuererklärung und können Ihre Steuerlast senken. Wenn Ihre tatsächlichen Ausgaben unterhalb der Pauschale liegen, ist es sinnvoll, die Pauschale zu nutzen. Liegen Ihre Ausgaben darüber, sollten Sie die tatsächlichen Kosten angeben und entsprechende Nachweise bereithalten.

  • Werbungskostenpauschale

    Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Pauschbetrag von 1.230 Euro für Werbungskosten. Diese Pauschale gilt unabhängig davon, ob Sie tatsächlich Werbungskosten hatten. Wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten höher sind, können Sie diese mit entsprechenden Nachweisen geltend machen.

  • Pendlerpauschale

    Für jeden Arbeitstag können Sie 0,30 Euro pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ansetzen. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Betrag auf 0,38 Euro pro Kilometer. Die Pauschale gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.

  • Umzugskostenpauschale

    Bei einem beruflich bedingten Umzug können Sie pauschale Beträge geltend machen. Seit März 2024 beträgt die Pauschale für Ledige 964 Euro und für jede weitere mitziehende Person 643 Euro.

  • Arbeitsmittelpauschale

    Für kleinere Anschaffungen wie Büromaterial oder Fachliteratur können Sie eine Pauschale von 110 Euro ansetzen, wenn Sie keine höheren Ausgaben nachweisen können.

  • Kontoführungspauschale

    Für die Führung Ihres Girokontos können Sie pauschal 16 Euro pro Jahr als Werbungskosten ohne Nachweis geltend machen.

  • Bewerbungskostenpauschale

    Für jede Online-Bewerbung können Sie 2,50 Euro und für jede postalische Bewerbung 8,50 Euro ansetzen. Diese Pauschalen decken typische Kosten wie Druck, Porto und Material ab.

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Illustration von zwei Personen, eine zeigt auf ein Dokument, die andere betrachtet es mit einer Lupe.

Hinweis zu Pauschalen

Bitte beachten Sie, dass diese Pauschalen die Steuerlast mindern können, aber nicht zu einer direkten Erstattung führen. Wenn Ihre tatsächlichen Ausgaben höher sind als die Pauschalen, sollten Sie diese mit entsprechenden Belegen in Ihrer Steuererklärung angeben.

Laptop, Bücher, Semesterbeitrag absetzen – mit dem Sonderausgabenabzug

Studienkosten angeben – zu viel gezahlte Steuern zurückholen

Wenn Ihr Bachelorstudium Ihre erste Berufsausbildung ist – Sie also zuvor keine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben – können Sie Ihre Studienkosten als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Dabei gilt ein Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr.

Zu den absetzbaren Studienkosten zählen zusätzlich noch

  • Fachliteratur und Lernmaterial,
  • Arbeitsmittel wie Laptop oder Drucker,
  • das häusliche Arbeitszimmer bzw. die Homeoffice-Pauschale bis zu 1.260 Euro im Jahr und
  • Verpflegungsmehraufwand sowie die gesamten Fahrt- und Unterkunftskosten im Auslandssemester.

Hinweis zum Sonderausgabenabzug

Der Sonderausgabenabzug wirkt sich nur dann steuermindernd aus, wenn Sie im betreffenden Jahr ein zu versteuerndes Einkommen erzielt haben, das über dem Grundfreibetrag liegt. Für das Steuerjahr 2025 beträgt dieser Grundfreibetrag 12.096 Euro. Haben Sie weniger verdient, können Sie den Abzug nicht nutzen, da Sonderausgaben nicht in spätere Jahre übertragen werden können.

Bitte beachten Sie, dass diese Kosten nur im Jahr ihrer Entstehung berücksichtigt werden können. Ein Verlustvortrag – also die Übertragung nicht genutzter Steuervergünstigungen in zukünftige Jahre – ist bei Sonderausgaben nicht möglich.

Wenn Sie hingegen bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium vorweisen können und nun ein weiteres Studium absolvieren, zum Beispiel ein Masterstudium, gelten Ihre Studienkosten als Werbungskosten. Diese können unbegrenzt abgesetzt und als Verlustvortrag in zukünftige Jahre übernommen werden.

Was bringt ein Verlustvortrag – und wie funktioniert er für Studierende?

Nutzen Sie Studienkosten für spätere Steuererleichterungen

Wenn Sie sich in einer Zweitausbildung befinden – etwa in einem Masterstudium oder einem zweiten Bachelor nach abgeschlossener Berufsausbildung – können Sie Ihre Studienkosten als Werbungskosten ansetzen. Übersteigen diese Kosten Ihre Einkünfte im betreffenden Jahr, entsteht ein steuerlicher Verlust.

Dieser Verlust kann als sogenannter Verlustvortrag in zukünftige Jahre übertragen werden. Sobald Sie nach dem Studium Einkünfte erzielen, die oberhalb des Grundfreibetrags liegen, wird der Verlust automatisch mit Ihren positiven Einkünften verrechnet. Dadurch sinkt Ihre Steuerlast im ersten Berufsjahr oft spürbar.

Gut zu wissen: Der Verlust wird so lange vorgetragen, bis er vollständig verbraucht ist. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig eine Steuererklärung einreichen – selbst wenn Sie während des Studiums keine Steuern gezahlt haben. Denn ohne Verlustfeststellung durch das Finanzamt können Sie den Steuervorteil später nicht nutzen.

Illustration von zwei Personen vor einem Haus, eine hält ein Zertifikat mit Euro-Schein, die andere Schlüssel.

Tipp: Nießbrauch statt Unterhalt

Eltern können ihrem studierenden Kind ein Nießbrauchsrecht an einer vermieteten Immobilie einräumen. Das Kind erhält dann die Mieteinnahmen, wird steuerlich Vermieter*in und kann Grundfreibetrag sowie Studienkosten absetzen – oft mit deutlicher Steuerersparnis für die Familie. Voraussetzung: klare vertragliche Regelung und Umsetzung in der Praxis.

Nützliche Steuersoftware – unkomplizierte Steuererklärung 

Mit ein wenig Vorbereitung ist Ihre Steuererklärung schnell erledigt. Halten Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer, Ihre Lohnsteuerjahresbescheinigung und alle relevanten Rechnungen und Quittungen griffbereit. Damit Sie nicht alle Pauschalbeträge und Steuersparmöglichkeiten im Kopf behalten müssen, gibt es Steuer-Tools. Diese vereinfachen das Ausfüllen der Formulare und unterstützen die Online-Übermittlung an das Finanzamt.

Auch über das Programm Mein ELSTER der Finanzverwaltung können Sie Ihre steuerlichen Daten beim Finanzamt abrufen, Ihre Steuererklärung digital erstellen und einreichen. Bitte beachten Sie, dass Mein ELSTER hauptsächlich die amtlichen Formulare bereitstellt und weniger Tipps zur Steueroptimierung bietet.

Für Studierende, die eine benutzerfreundlichere Lösung bevorzugen, gibt es verschiedene Steuersoftware-Anbieter, die speziell auf die Bedürfnisse von Einsteigern zugeschnitten sind. Diese Programme führen Sie Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und bieten oft zusätzliche Tipps zum Steuern sparen.

Gängige Steuersoftware-Portale in Deutschland sind unter anderem:

  • WISO Steuer,
  • Taxfix,
  • Smartsteuer,
  • Steuerbot und weitere.
  • Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen.

Zuletzt aktualisiert am 10. September 2025