Nutzen Sie Studienkosten für spätere Steuererleichterungen
Wenn Sie sich in einer Zweitausbildung befinden – etwa in einem Masterstudium oder einem zweiten Bachelor nach abgeschlossener Berufsausbildung – können Sie Ihre Studienkosten als Werbungskosten ansetzen. Übersteigen diese Kosten Ihre Einkünfte im betreffenden Jahr, entsteht ein steuerlicher Verlust.
Dieser Verlust kann als sogenannter Verlustvortrag in zukünftige Jahre übertragen werden. Sobald Sie nach dem Studium Einkünfte erzielen, die oberhalb des Grundfreibetrags liegen, wird der Verlust automatisch mit Ihren positiven Einkünften verrechnet. Dadurch sinkt Ihre Steuerlast im ersten Berufsjahr oft spürbar.
Gut zu wissen: Der Verlust wird so lange vorgetragen, bis er vollständig verbraucht ist. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig eine Steuererklärung einreichen – selbst wenn Sie während des Studiums keine Steuern gezahlt haben. Denn ohne Verlustfeststellung durch das Finanzamt können Sie den Steuervorteil später nicht nutzen.