Die Geschichte des Dienstrads beginnt in Freiburg
Den Weg für das Erfolgsmodell Dienstrad geebnet hat in Deutschland Ulrich Prediger, leidenschaftlicher Fahrradfahrer und Ecopreneur. Es war im Jahr 2008, Prediger arbeitete noch bei einer Freiburger Medizintechnikfirma, hatte einen Dienstwagen, nutzte diesen aber nicht. Er wünschte sich stattdessen von seinem damaligen Chef ein Dienstfahrrad. "Geht nicht!", sagte der Chef. "Wirklich nicht?", fragte sich Prediger. Er kündigte, setzte alles auf die Dienstradkarte und gründete das Unternehmen und die Marke "Jobrad".
Finanzbehörden weiten Steuervorteil auf Dienstfahrräder aus
Sein Ziel: Das Dienstfahrrad als gleichwertige Alternative zum Dienstwagen zu etablieren. Gemeinsam mit befreundeten Fahrradverbänden wie VCD und ADFC kämpfte er dafür, machte Lobbyarbeit und hatte Erfolg: Im Herbst 2012 beschlossen die obersten Finanzbehörden, den Steuervorteil vom Dienstwagen auf Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes auszuweiten. Der Arbeitnehmer musste damals noch ein Prozent des Listenpreises des Fahrrads als geldwerten Vorteil für die private Nutzung versteuern. Für die zurückgelegten Kilometer fällt, anders als beim Dienstwagen, keine weitere Versteuerung an.
Politik fördert zunehmend die dienstliche Fahrradmobilität
Ab diesem Zeitpunkt beginnt ein richtiger Dienstrad-Boom – auch die Politik in Berlin erkennt das Potenzial der Fahrradmobilität und fördert Dienstfahrräder und -Pedelecs, die per Gehaltsumwandlung genutzt werden, immer stärker. Seit Januar 2020 gilt für alle Fahrräder, die ab dem 1. Januar 2019 erstmals vom Arbeitgeber per Gehaltsumwandlung überlassen wurden, dass der geldwerte Vorteil der günstigeren Fahrradüberlassung nur noch mit 0,25 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung des Fahrrads zu versteuern ist.
Steuerfreie Dienstradvariante seit 2019
Die zweite neue Dienstradvariante, die Arbeitgeber seit 2019 ihren Angestellten anbieten können, ist steuerfrei: Überlässt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Dienstrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (§ 3 Nr. 37 EstG), entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Diese steuerliche Regelung gilt seit 2019 für Fahrräder und Pedelecs (Motorunterstützung bis 25 km/h). "Für Unternehmen, die Fachkräfte mit einem Top-Incentive locken wollen, oder für tarifgebundene Unternehmen ist das Modell Jobrad als Gehaltsextra interessant", sagt Robert Böhme, Bereichsleiter Vertrieb bei Jobrad. Derzeit nutze aber aber noch die Mehrheit eine Gehaltsumwandlung für Diensträder.
Vorteile des Dienstrad-Leasings
Das Unternehmen Jobrad organisiert heute für mehr als 20.000 Unternehmen und Institutionen Dienstrad-Leasing, darunter finden sich Arbeitgeber wie Bosch, Deutsche Bahn, SAP sowie die Hypovereinsbank, bei der Jungemann angestellt ist. Damit haben ungefähr zwei Millionen Beschäftigte die Möglichkeit, ein Dienstrad über den Anbieter Jobrad zu nutzen. Der Marktführer Jobrad ist jedoch längst nicht mehr der einzige Player in diesem boomenden Markt. Gut ein Dutzend weitere Mobilitätsunternehmen bieten Dienstrad-Leasing an, darunter Bikeleasing Service, Business Bike, Company Bike Solution und Eurorad.
Schaut man sich die Dienstrad-Leasing-Vorteile an, ist es kein Wunder, dass so viele Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Angebot machen: Im Wettbewerb um Fachkräfte sind sie mit diesem attraktiven Benefit immer eine Radlänge voraus, Dienstrad-Leasing ist für Arbeitgeber in der Regel kostenneutral, Arbeitnehmer sparen deutlich gegenüber dem Direktkauf, die Prozesse sind automatisiert, der Aufwand für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist minimal. Dazu kommt, dass Radpendler laut Studien seltener krank sind; auf Kurzstrecken sind sie schneller als mit jedem anderen Verkehrsmittel, sie entlasten die Firmenparkplätze und schützen außerdem Natur und Umwelt. Und auch ein ganz aktuelles Problem ist gelöst: Allzu nahe Virenkontakte durch die gemeinsame Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kennen Radfahrer nicht.