Wahl zur Vertreterversammlung 2025

Die Raiffeisenbank Südhardt eG ist eine Genossenschaftsbank, deren Mitglieder über ihre Genossenschaftsanteile an der Bank beteiligt sind. Wie bei jeder Genossenschaft haben die Mitglieder ein Mitbestimmungsrecht. Auf Grund der Mitgliederanzahl der Raiffeisenbank Südhardt eG werden die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten unserer Genossenschaft nicht unmittelbar durch alle Mitglieder, sondern durch die Vertreter ausgeübt.  

Zu den Aufgaben der Vertreter gehören beispielsweise die Feststellung des Jahresabschlusses, die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und die Entscheidungen über Satzungsänderungen.

 

Wahltermin

Die Wahl zur Vertreterversammlung findet am 3. April 2025 in unseren Filialen 

 - Au am Rhein, Hauptstraße 3

 - Bietigheim, Rastatter Straße 11

 - Durmersheim, Hauptstraße 47

 - Elchesheim-Illingen, Rathausplatz 12

statt. Hierfür sind am 3. April unsere Filialen ganztags geöffnet.

 

Nominierung der Kandidaten

Die Kandidaten für die Vertreterwahl werden durch den Wahlausschuss – ein Gremium bestehend aus Mitgliedern der Genossenschaft, des Aufsichtsrats und des Vorstands – nominiert. Der Ausschuss schlägt die Vertreter zur Wahl vor. Dabei wird darauf geachtet, dass die Vertreter die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse der Mitglieder repräsentieren.

 

Wahl der Vertreter 2025

Die Vertreter werden alle vier Jahre von den Genossenschaftsmitgliedern gewählt. Jedes Mitglied hat, unabhängig von der Zahl seiner Anteile, eine Stimme. Die Regelungen zum Vertreteramt und zur Vertreterversammlung sind in der Satzung festgelegt. Zur Wahl steht die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste.

 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder unserer Bank, die bis zum heutigen Tag in der Mitgliederliste eingetragen sind. Zur Wahl steht die vom Wahlausschuss aufgestellte Liste mit den darin aufgeführten Vertreterinnen und Vertretern sowie Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertretern.

 

Ablauf

Die Wahlliste liegt zusammen mit der Wahlordnung in unseren Filialen zur Einsicht für die Mitglieder aus. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, die von uns während der Wahlzeit zur Verfügung gestellt werden.