Browser-Erkennung

Neue Sicherheitsmaßnahme ab dem 06.12.2022

Noch mehr Sicherheit bei der Nutzung unseres Online-Bankings

Ab sofort nutzen wir beim Login in unser Online-Banking die sogenannte Browser-Erkennung. Wenn Sie sich das erste Mal mit einem neuen Browser im Online-Banking anmelden, müssen Sie beim Login eine TAN eingeben, um diesen neuen Browser zu bestätigen. Dabei speichert unser Online-Banking einen Cookie auf Ihrem Computer. Bei jeder weiteren nachfolgenden Anmeldung im Online-Banking prüft die Anwendung automatisch, ob dieser Cookie vorhanden ist und es ist keine erneute TAN-Eingabe beim Login notwendig.

In folgenden Fällen kann es passieren, dass Sie bei jedem Login in Ihr Online-Banking zusätzlich eine TAN eingeben müssen:

  • Sie haben in Ihrem Browser eingestellt, dass nach jedem Schließen alle Cookies gelöscht werden
  • Sie nutzen einen privaten Surfmodus in Ihrem Browser
  • Sie nutzen weitere Software, Firewalls oder Browser-Plug-Ins, welche bestimmte Funktionen im Browser blockieren
  • Bei manchen Virenscannern (z.B. Kaspersky) müssen ggf. entsprechende Ausnahmen angelegt werden.
     

Hinweis: Die Pflicht zur TAN-Eingabe aller 90 Tage beim Login ins Online-Banking gemäß der  EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) bleibt davon unberührt.