Browser-Erkennung
Neue Sicherheitsmaßnahme ab dem 06.12.2022
Noch mehr Sicherheit bei der Nutzung unseres Online-Bankings
Ab sofort nutzen wir beim Login in unser Online-Banking die sogenannte Browser-Erkennung. Wenn Sie sich das erste Mal mit einem neuen Browser im Online-Banking anmelden, müssen Sie beim Login eine TAN eingeben, um diesen neuen Browser zu bestätigen. Dabei speichert unser Online-Banking einen Cookie auf Ihrem Computer. Bei jeder weiteren nachfolgenden Anmeldung im Online-Banking prüft die Anwendung automatisch, ob dieser Cookie vorhanden ist und es ist keine erneute TAN-Eingabe beim Login notwendig.
In folgenden Fällen kann es passieren, dass Sie bei jedem Login in Ihr Online-Banking zusätzlich eine TAN eingeben müssen:
- Sie haben in Ihrem Browser eingestellt, dass nach jedem Schließen alle Cookies gelöscht werden
- Sie nutzen einen privaten Surfmodus in Ihrem Browser
- Sie nutzen weitere Software, Firewalls oder Browser-Plug-Ins, welche bestimmte Funktionen im Browser blockieren
- Bei manchen Virenscannern (z.B. Kaspersky) müssen ggf. entsprechende Ausnahmen angelegt werden.
Hinweis: Die Pflicht zur TAN-Eingabe aller 90 Tage beim Login ins Online-Banking gemäß der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) bleibt davon unberührt.